Wie stellen Sie einen Schüler ein?

für Arbeitgeber · vor 3 Jahren

Ein Schüler hat sich bei Ihnen beworben. Sie wollen ihn als Aushilfskraft einstellen. So sollten Sie vorgehen:

 

1. Schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Schüler ab

 

Wenn Sie einen Schüler beschäftigen wollen, müssen Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Es gibt 2 mögliche Arbeitsverträge für Aushilfskräfte. Sie können den Jugendlichen entweder über einen 450€ Minijob oder über eine kurzfristige Beschäftigung einstellen. Für mehr Details über diese beiden Arbeitsverhältnisse klicken sie hier[KN1] [BM2] .

 

 

Musterverträge:

 

450€ Minijob

 

Kurzfristige Beschäftigung

 

 

Falls Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Verträge haben, finden Sie hier eine Anleitung: Link einfügen[KN3] [BM4] 

 

 

2. Sie benötigen verschiedene Unterlagen vom Schüler, um ihn bei der Minijobzentrale anzumelden

 

 

Schulbescheinigung

Diese dient als Nachweis, dass der Schüler noch der Schulpflicht unterliegt. Sie ist nicht unbedingt notwendig. Die Minijobzentrale könnte jedoch danach fragen.

 

Die Sozialversicherungsnummer des Schüler

Sie ist nötig für die Anmeldung bei der Minijobzentrale. Falls der Schüler die Nummer nicht kennt, kann er sie einfach über einen Anruf bei seiner Krankenkasse erfragen.

 

Steueridentifikationsnummer

Sie benötigen die Steuer-ID des Schülers, wenn Sie diesen als kurzfristig Beschäftigten einstellen. Wenn Sie den Jugendlichen im Verhältnis eines 450€ Minijob anmelden, dann brauchen Sie die Steuernummer nicht. Ausnahme ist hier, wenn Sie bei einem 450€ Minijob die pauschale Steuerbelastung auf den Arbeitnehmer übertragen.

 

 

3. Den Schüler bei der Minijobzentrale anmelden

 

Folgendes können Sie vernachlässigen, wenn Ihr Steuerbüro die Anmeldung übernimmt. Dann sollten Sie diesem die Unterlagen (Schulbescheinigung, Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer) des Schülers zukommen lassen. Verweisen Sie Ihr Steuerbüro auf die Möglichkeit, einen Jugendlichen als kurzfristigen Beschäftigten einzustellen.

 

Einen Schüler anzumelden ist relativ einfach. Sie benötigen das kostenlose Programm sv.net. Dieses Programm ist der Standard bei der Anmeldung und wird von der Minijobzentrale vorgegeben. Erstellen Sie sich einen Account und tragen Sie den Minijob online ein. Hier gelangen Sie auf die Seite der Minijobzentrale und zum Programm sv.net.

 

 

 

 

4. Melden Sie den Schüler für die Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an

 

Die Minijobzentrale übernimmt nicht die Anmeldung bei der Unfallversicherung. Dies müssen Sie selbst durchführen. Erfragen Sie die Kosten bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Es besteht die Möglichkeit, dass Minijobs bereits in ihrer Unfallversicherung enthalten sind.

 

 

 

 

Sobald Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Teenager abgeschlossen und ihn bei der Minijobzentrale und Unfallversicherung angemeldet haben, kann die Arbeit beginnen! 😊

 

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