Müssen Sie Schülern Mindestlohn zahlen?

für Arbeitgeber · vor 3 Jahren

 

Der Mindestlohn wird in regelmäßigen Abständen erhöht.

Die Erhöhungen finden statt am:

 01.01.2021 auf 9,50€

01.07.2021 auf 9,60€

01.01.2022 auf 9,82€

01.07.2022 auf 10,45€

Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten diesen Mindestlohn zu zahlen.

 

 

Haben Schüler auch ein Recht auf den Mindestlohn? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, minderjährige Schüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

 Jugendliche ab einen Alter von 18 Jahren haben Anspruch auf Mindestlohn! Es ist trotzdem möglich volljährige Schüler für weniger als den Mindestlohn zu beschäftigen. Der Teenager wird als Praktikant eingestellt. Praktikanten, die weniger als 3 Monate in einem Unternehmen arbeiten haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Das liegt daran, dass Praktikanten erst im Unternehmen eingearbeitet werden müssen.

 

 

Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Praktikanten einstellen?

 

Sie müssen einem Praktikanten kein Gehalt und somit keinen Mindestlohn zahlen. Als Vergütung dient eine Praktikumsvergütung. Diese ist nicht verpflichtend.

Praktikanten sind nur dann vom Mindestlohn befreit, wenn sie ein Praktikum zur beruflichen Orientierung oder ein Pflichtpraktikum machen. Bei Schülern trifft das Praktikum zur beruflichen Orientierung immer zu. Bei Studenten, Auszubildenden oder Beschäftigten trifft das Praktikum zur beruflichen Orientierung nur dann zu, wenn sie in der Branche keine Ausbildung und kein Studium machen oder abgeschlossen haben. Das Pflichtpraktikum wird von der Schule oder vom Studium veranlasst.

 

Die Arbeitszeit im Unternehmen muss weniger als 3 Monate betragen.

 

Wenn ein Schüler zum 2. Mal beim gleichen Unternehmen ein Praktikum macht, hat er Anspruch auf  Mindestlohn. Die Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle.

 

Bei einem unbezahlten Praktikum muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

 

Bei einem bezahlten Praktikum mit einer Vergütung oder einem Gehalt von weniger als 325,00€ pro Monat, muss der Arbeitgeber alle Sozialversicherungen alleine begleichen.

Bei mehr als 325,00€ pro Monat werden die Kosten gleichermaßen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für weitere Spezialfälle verweisen wir auf diesen Link.

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